Streit der Geschwister und Nachkommen des Dietrich von Leers um den Besitz des Fideikommissguts Haus Loersfeld

Kategorie: Stadtarchiv Kerpen Schöffengericht Kerpen, GA, Dep. St. Martinus 1.2 Erb- und Besitzstreitigkeiten

Arnold Dietrich Michael von Leers, Großneffe des Dietrich von Leers, dem jülichschen Wehrmeister (+1690) und Stifters des Familienfideikommisses, erhebt Anspruch auf Haus Loersfeld und die Fideikommissnachfolge gegen seinen Onkel Johann Philipp Dietrich von Leers zu Lierbach. Beide stammen aus der Linie des Michael von Leers, des Bruders von Dietrich von Leers. Da Dietrich kinderlos war, hatte er in seinem Testament bestimmt, dass der Besitz, wenn sein Neffe Johann Philipp Dietrich heirate, an den Sohn von dessen älterem Bruders [Vladislaus], an Arnold Dietrich Michael eben, übergehen sollte. Johann Philipp habe Loersfeld ihm daher bereits vor einigen Jahren formal übertragen. Nun suchte Arnold Dietrich Michael von Leers, der sich "zu Loersfeld" nennt, beim Kerpener Gericht nach, ihn auch in den realen Besitz zu setzen und ihn auch künftig darin zu sichern (zu "manutenieren"). Dem Antrag wird auf Geheiß des Drossarts H. D. von der Vorst zu Lombeck vom 12.1.1700 stattgegeben. Die Besitzergreifung am 1.2.1700, zu der sich nachmittags die Brüder Arnold Dietrich Michael und Johann Philipp von Leers, ihr Anwalt Dr. Hogerbach sowie Statthalter und Schöffen des Kerpener Gerichts nach Loersfeld begeben, wo Johann Philipp Dietrich und seine Frau wohnen, scheitert am Widerstand des Ehepaares. Der Hausherr (den sein Gegner immer nur als "conductor", d. h. als Pächter, des Hauses bezeichnet) lässt sich zunächst für krank erklären. Schließlich empfängt er die Kommission doch, jedoch nur um den Herren nochmals deutlich zu machen, dass er die Besitzergreifung durch seinen Neffen keineswegs zulasse. Er ist allerdings bereit, für Aufwand und Zehrungskosten aufzukommen (laut der beigefügten Rechnung ein nicht unerheblicher Betrag von 68 Rtlr 58 Albus 4 Hellern). Etwa gleichzeitig erwirkt Arnold Dietrich Michael von Leers beim Hohen Weltlichen Gericht in Köln einen Arrest auf alle Kapitalien, Renten und Immobilien des Guts (Praes. 4.2.1700). Dort nämlich ist seit Juli des vergangenen Jahres ein Prozess des Obristwachtmeisters von Martial und Frau von Effelts gegen Johann Philipp Dietrich von Leers wegen gewissen (nicht näher genannten) Forderungen anhängig. Der bevorstehenden Beschlagnahmung von Fideikommissgut und der Überleitung des Verfahrens auf ihn, will er zuvorkommen. Arnold Dietrich Michael von Leers zu Loersfeld beschuldigt darüber hinaus seinen Oheim von Leers "zu Lierbach", bereits Mobilien und Früchte aus dem Fideikommissgut weggeschafft zu haben. Um seine Rechte nachzuweisen, lässt er durch den Greven des Kölner Gerichts Andreas von Francken-Sierstorpff und über seinen Anwalt in Köln, Magister Franz Joseph Frantzen, dem Kerpener Gericht befehlen, die einschlägigen Dokumente zum Familienfideikommiss auf Haus Loersfeld zu inventarisieren und zu versiegeln (Requisitionsschreiben, praes. 9.2.1700). Johann Philipp Dietrich ist darüber, dass er wie ein Landesflüchtiger angesehen und behandelt werden soll, sehr verärgert. Er verteidigt den vorauseilenden Transport, bei dem er nur eine vertragsmäßige Lieferung an den Freiherrn von Horst habe abführen wollen. Gegen das Urteil des Gerichts zugunsten von Arnold Dietrich Michael von Leers vom 10.2. appelliert Johann Philipp Dietrich an das kgl. Hauptgericht in Limburg. Die Appellation wird angenommen (22.2.) und die Inrotulation und Aktenversendung eingeleitet (27.4.). Ihr Ausgang ist nicht überliefert. Aber im Herbst 1700 treten weitere Prätendenten für den Fideikommiss auf den Plan. Es sind dies die Söhne und Töchter der übrigen Geschwister von Dietrich von Leers Johann, Wilhelm, Conrad und Maria Leers: nämlich Andreas Fröhn für Anna Leers, Mees Bonn für den minderjährigen Dietrich Leers, Maria Leers, Catharina Leers durch ihren Ehemann Martin Färber - alles Kinder und Schwiegerkinder von Conrad Leers und im Amt Niedeggen und der Herrschaft Thum wohnend, sodann für die Nachkommen von Bruder Johann Leers Johann Nußer und Heinrich Dulckerath und seitens Wilhelm Leers' Johann Hilger Macoel für Catharina, Arnold Haaß für Maria Leers sowie Johann und Conrad Leers, alle im Amt Heimbach sesshaft. Sie gründen ihre Ansprüche darauf, dass der testamentarische Fideikommissnachfolger, der Neffe Stanislaus [!], den Lehnskonsens des kgl. spanischen Lehnsherrn nicht eingeholt hatte, mithin ihnen als den nächsten Erben das Haus Loersfeld zufiele. Johann Philipp Dietrich begegnet dem Streit mit einer Verfahrensklage. Er fordert eine angemessene Kaution, die sich die Gegner lange Zeit weigern zu stellen. Als sie schließlich die Erbgüter des minderjährigen Dietrich Leers in der Herrlichkeit Thumb dafür einsetzen, bestreitet Johann Philipp Dietrich, dass sie bzw. der Bevollmächtigte Mees Bonn das hätte tun dürfen. Am 7.6.1701 beschließt das Gericht, diese Fragen durch einen unparteiischen Rechtsgelehrten klären zu lassen. Aber noch am 18.10.1701 ist man offensichtlich noch nicht zur Hauptsache, dem Besitzrecht für Haus Loersfeld, vorgedrungen. Der Ausgang des Rechtsstreits ist nicht überliefert. Johann Philipp Dietrich von Leers führt jedoch einen weiteren Prozess um das Familienerbe - diesmal gegen gegen den Vater der Ehefrau seines Onkels, Wilhelm Conzen, den Vogt von Heinsberg, der den Erbteil der Frau und die Mitgift von 600 Rtlr zurückfordert. 1701 ist das Verfahren in der Appellationsinstanz am Reichskammergericht in Wetzlar anhängig (Nach Oidtman: Archiv Wetzlar L 231/696).

Jahr
1700 - 1701
Laufende Nummer
603
Herkunft
Beklagte(r): Johann Philipp Dietrich von Leers zu Loersfeld
Name / Kläger(in)
Kläger(in): Arnold Dietrich Michael von Leers zu Lierbach
Letztes Update
02.03.21, 18:53

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