Streit der Nachkommen Michael Beckers um Obligationsschulden an das Hospital von Groß-St. Martin in Köln bzw. um Brewers Gut

Kategorie: Stadtarchiv Kerpen Schöffengericht Kerpen, GA, Dep. St. Martinus 1.2 Erb- und Besitzstreitigkeiten

Im Rechtsstreit der Nachkommen von Michael Becker geht es um eine Obligationsschuld von 200 Rtlr samt Zinsen an das Hospital von Groß-St. Martin in Köln aus dem Jahr 1660. Bei den Klägern handelt es sich um die Erben der Söhne Michaels: Johann, Dietrich und Theiß Becker, bei den Beklagten um Erben von deren Bruder Sebastian sowie Heinrich Prick als Mitbeteiligtem wegen des zur Disposition stehenden Brewers Guts. Wann das Verfahren angefangen hat, ist nicht bekannt. Anfang 1717 jedenfalls ergeht ein Interlokuturteil. Danach stellen die Kläger ihre Zeugen vor, die auf den 22.2. geladen werden. Zu diesem Zweck reichen sie ihren Fragenkatalog ein, nach dem die Zeugen angehört werden sollen. Heinrich Prick wird ebenfalls geladen, um der Anhörung beizuwohnen und seinerseits Fragen an die Zeugen vorzubringen ("ad dandum interrogatoria"). Prick lässt die genannten Zeugen: Giehl Becker und seine Frau Cathrin Kurffgen, Wilhelm Becker, Peter Keymer und Anna Beckers, Sebastian Binsfeldt und Irmgard Beckers, allerdings nur als Mitinteressierte und daher mit ihm auf gleicher Stufe stehend, gelten, stimmt aber einer Befragung zu. Dazu legt er seinerseits einen Fragenkatalog von 47 Artikeln vor. Aus diesen beiden Fragenlisten lassen sich der Gegenstand des Prozesses und die Zusammenhänge des Streits folgendermaßen rekonstruieren. Demnach hatte der Sohn Michaels Sebastian Becker die Obligationsschulden übernommen. Nun sollen seine Erben entweder die schuldigen Gelder entrichten, oder aber den Miterben, den Nachkommen der Brüdern von Sebastian Theiß, Diederich und Johann, das auf Sebastians Sohn Heinrich übergegangene, von Sebastians Frau Christine Brewers stammende, Brewers Gut überlassen. Sebastian Becker hatte nämlich seinen Vater Michael 1660 veranlasst, einen Kredit von 200 Rtlr beim Hospital von Groß-St. Martin in Köln aufzunehmen und dafür sein Fron- (d. h. Lehns)gut und 11 Morgen Land als Unterpfand zu verpfänden. Dieses Geld benötigte Sebastian Becker für die Abzahlung eines Kaufs der Leibzucht von Hardwik Briefft. Nachdem Sebastian eine Zeitlang die Pensionen dafür bezahlt hatte, blieb er viele Jahre das Geld schuldig. Daher ließ der Hospitalmeister Statius Bley das inzwischen unter den Söhnen geteilte Frongut und die Ländereien einziehen. Sebastian gab daraufhin zu verstehen, dass er, weil er den Kredit für sich allein beansprucht hatte, auch für die Schulden einstehen wollte. Daher verfolgte das Kerpener Gericht den Umschlag auf die Güter allein von ihm. Weil er aber nicht zahlen konnte, versuchte er von seinem Sohn Gehl Becker, Halbwinner auf dem Brüggener Hof, einen Vorschuss zu erhalten. Dieser verwies ihn jedoch an den anderen Sohn Heinrich, da er sein Geld derzeit selbst benötigte, da ihm gerade ein Pferd verendet war (und er Ersatz beschaffen musste). Heinrich, der auf dem Brewers Gut wohnte, habe gerade eine Erbschaft gemacht und würde ihm sicher Geld leihen. Dieser versprach es und ging nach Köln, um sich mit dem Hospital über den schuldigen Betrag von inzwischen 900 kölnischen Talern zu vergleichen. Er verkaufte dafür sogar Güter seiner Frau bei Türnich und löste damit (zumindest zum Teil) die Obligation ein. Nach dem Tod der Eheleute übernahm der Vater Sebastian dann die Vormundschaft über die Kinder und verpachtete das Brewers Gut an Heinrich Prick. Die Vormundschaft ging nach dem Tod von Sebastian auf Johann Wirtz und Caspar Burenkopp über. Nachdem Heinrich Prick einige Jahre die Miete von 13 Rtlr gezahlt hatte, beanspruchte er nun das Gut als sein Eigentum [d. h., das Brewers Gut als Sicherheit für die Schulden war nicht mehr gewährleistet]. Daher forderten die Erben der drei anderen Brüder das Gut für sich oder die Zahlung der 900 Tlr durch die Erben Sebastian Beckers. Die Zeugenanhörung am 1.3. auf die Fragenliste Heinrich Pricks bringt darüber hinaus keine neuen Erkenntnisse. Die Zeugen antworten meistens nur knapp und wollen nichts wissen.

Jahr
1717
Laufende Nummer
1163
Herkunft
Beklagte(r): Erben von Sebastian und Heinrich Becker, Heinrich Prick
Verweis
Siehe auch Fortsetzung Nr. 540 und 847.
Name / Kläger(in)
Kläger(in): Johann, Dietrich und Theiß Beckers Erben
Letztes Update
02.03.21, 18:53

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