Verleumdung in einem Erbstreit, u. a. um einen umstrittenen Hausverkauf
Kategorie: Stadtarchiv Kerpen → Schöffengericht Kerpen, GA, Dep. St. Martinus → 4.1 Beleidigung, üble Nachrede - ohne und mit Tätlichkeiten
Gerhard Siegers aus Lommersum beschwert sich am Kerpener Gericht über seine Verwandten, die ihn verleumdet ("gröblich traducirt") und als einen schlechten, seiner Pflegekinder unwürdigen Vormund verdächtigt und "verkleinert" hätten. Auslöser für ihre Vorwürfe war, dass Gerhard Siegers zusammen mit seinem Mitvormund Heinrich Schneider aus Götzenkirchen das Haus seines +Bruders Johann Sieger in der Mädgasse an den Kerpener Juden Moyses verpfändet ("erblich überlassen") hatte, um den Unterhalt der fünf Pflegekinder zu sichern (damit sie "von ihrem Stieffvatter desto baß in Studiis und respective mit Handtwerker und Alimentation versehen werden mögten"). So hatte er zunächst eine Hypothek über 120 Rtlr auf das Haus samt Scheune und Stall aufgenommen und dann noch einmal 80 Rtlr für notwendige Reparaturen an dem heruntergekommenen Gebäude. Außerdem übernahm der Jude noch weitere auf dem Haus und den Gütern der Pflegekinder stehende Lasten von insgesamt 519 Rtlr (20 Rtlr Pacht und 46 Rtlr Kapital einschließlich Zinsen aus 11 Jahren), so dass die Immobilie im Wert von 719 Rtlr an den Käufer überging. Demgegenüber stehen nur 400 Rtlr, die sein +Bruder geerbt hatte. Gerhard Sieger glaubt indes nicht, dass die Verwandten diese Summe zur Einlösung der Schulden verwenden werden. Zu seiner Ehrenrettung macht er geltend, dass er auch aus dem Erbe ("Sterbfall") seines [weiteren] Bruders Martin, das der Mutter und den Pflegekindern, dann dessen Tochter zukomme, 96 Rtlr verwendet habe, um den versetzten Broich und einen Morgen Land aus den Gütern der Pflegekinder einzulösen, und die übrigen Ländereien zu ihrem Vorteil angelegt ("ingnohmen") habe, um sie damit des Schadens [= der Schulden und Reparaturen], der durch das Haus entstanden war, zu entledigen. Er erklärt sich bereit ("bin zufrieden"), aber nur auf gerichtlichen Befehl hin, einem anderen eine zeitlang ohne entsprechenden Lohn seine "Verwalter-Scharge" zu überlassen. Das Gericht solle inzwischen [den beklagten Verwandten], seinem Bruder und seinen beiden Schwägern, insbesondere dem Melchior Hopstein, diese seine Erklärung bekanntgeben und sie auffordern, ihre Calumnien künftig zu unterlassen. Die Wiedereinlösung des Hauses wolle er ihnen nicht benehmen, aber sie vor Versplissung oder Wiederverpfändung ("Widderanrechnung") warnen.
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