Schlägerei

Kategorie: Stadtarchiv Kerpen Schöffengericht Kerpen, GA, Dep. St. Martinus 5.2 Schwere Körperverletzung

Nach einer Schlägerei vor dem Haus des Zöllners Wilhelm Becker in Mödrath am Abend zuvor waren etliche Beteiligte in Haft genommen worden. Sie werden nun vom fiskalischen Anwalt verhört: Am Sonntag, dem Fest des hl. Antonius, nach der Messe kamen viele junge Leute aus der Gegend, so Knechte und Mägde aus Marsdorf, Efferen und Stotzheim, im Haus des Zöllners zusammen. Andere, aus Frechen, Horrem und Mödrath, vergnügten sich im Haus von Johann Wilhelm Keymer bei Tanz und Spiel. Von ihnen liefen einige Burschen, darunter Thedrich und Peter Gürtzenich, Peter und Thedrich Klosterhalfen, zu der im Zöllnerhaus feiernden Gesellschaft und wollten die tanzenden Mädchen nehmen, um sie mit zu ihrer Gruppe zu führen. Derjenige, dem Thedrich Klosterhalfe die Partnerin ausspannen wollte, wehrte sich. Thedrich griff ihn an den Hals und lief hinaus. Bald kam er aber mit der ganzen Gruppe aus dem Nachbarhaus zurück und es entstand auf der Straße eine wüste Schlägerei. Man ging mit Händen, Stöcken und Pflugteilen aufeinander los, riss sich an den Haaren, bewarf sich mit Steinen und Mist. Einige wurden dabei verletzt. Als die Hauptschläger werden Thedrich und Peter Klosterhalfen, Theis und Peter Becker und Bernhard Clemens aus Horrem genannt, aber die verhörten Simon Blumberg, Johann und Peter Wallraff, Heinrich und Heribert Preyll, alle aus Frechen, Johann Hoedgen aus Dansweiler, Geelen und Bernhard Becker, die Söhne des Zöllners, Thedrich Keymer, Peter Hoevell, Johann Edmund Binsfeldt, Thedrich und Peter Gürtzenich und Godfried Preyll (Priell) denunzieren noch viele andere. Als Zeugen werden angehört: Johann Binsfeldt, Adam Hambloch und Catharina Schieffers, Nachbarn, Anna Helena Everts, Anna Gertrud Beller, Gilles Hansonius, Johann Becker senior, Margaretha Drentz, Nikolaus Feuser, Wilhelm Gymnich und Peter, der Schmied. Es stellt sich u. a. heraus, dass die Schlägerei am Antoniusfest nur eine von mehreren handgreiflichen Provokationen und Auseinandersetzungen zwischen Mödrathern und Frechenern gewesen war. Der Prozess zieht sich das ganze Jahr über hin. Schließlich werden die Angeklagten auf den 7.12. zur Urteilsverkündung geladen, wobei jeder 7 Gulden 6 Albus 8 Heller an Gerichtskosten und Sporteln zahlen soll.

Datum
01.01.1734
Laufende Nummer
537
Herkunft
Beklagte(r): Junge Männer aus der Umgebung
Name / Kläger(in)
Kläger(in): Fiskus
Letztes Update
02.03.21, 18:53

Dieses Dokument wurde noch nicht digitalisiert. Sie können es sich aber vor Ort im Stadtarchiv anschauen. Es werden über die Zeit immer mehr Dokumente digitalisiert und hier veröffentlicht, da dies aber geld- und zeitaufwändig ist, haben Sie bitte ein wenig (mehr) Geduld.

Wenn Sie auf der Suche nach Online-Medien sind, können Sie bei der Suche dies ganz einfach einstellen.

Neuen Kommentar schreiben

Mit dem Schreiben eines Kommentars erklären Sie sich mit unseren Nutzungsbedingungen einverstanden.

Dieses Dokument wurde noch nicht digitalisiert. Sie können es sich aber vor Ort im Stadtarchiv anschauen. Es werden über die Zeit immer mehr Dokumente digitalisiert und hier veröffentlicht, da dies aber geld- und zeitaufwändig ist, haben Sie bitte ein wenig (mehr) Geduld.

Wenn Sie auf der Suche nach Online-Medien sind, können Sie bei der Suche dies ganz einfach einstellen.