Streit um eine Rentverschreibung (Appellationsverfahren)

Kategorie: Stadtarchiv Kerpen Schöffengericht Kerpen, GA, Dep. St. Martinus 7.3 Prozesse der Appellationsinstanz unter Beteiligung des Schöffengerichts

Bereits am 21.6.1732 hatten die beiden Damen ("Juffern") von Fabri wegen einer Rentverschreibung über 1000 Rtlr, die sie am 4.12.1720 mit Johann Müller und dessen Frau Eva Wirtz abgeschlossen hatten und die sie jetzt als angeblich rechtswidrig ansahen, gegen die Kinder von Johann Müller Klage erhoben und Einweisung in die Unterpfänder beantragt. Gegen das Urteil des Kerpener Gerichts über die juristische Korrektheit der Verschreibung im Juni 1733 appellierten die Jungfern von Fabri an das reichsgräfliche Kerpen-Lommersumer Appellationskommissariat in Düsseldorf, das am 23.12.1734 den Appellantinnen die Immission in das 1720 benannte Unterpfand zugesteht. Für die Exekution dieses Spruchs bevollmächtigten die Schwestern M. A. und A. M. von Fabri am 7.6.1735 Bernhard Heinrich Meinhoff. Zur weiteren Klärung des Sachverhalts wird am 14. Juli 1735 eine Liste zur Befragung von Zeugen eingereicht. Darin geht es auch um die Zurechnungsfähigkeit bzw. Rechtsfähigkeit Johann Müllers beim Abschluss des Obligationsvertrags. Er hatte nämlich im Jahr 1714 einen Schlaganfall erlitten, der nicht nur seine Bewegung sondern angeblich auch seinen Verstand behinderte. Auch der Schultheiß von Kerpen Johann Joseph Schreiber und der Gerichtsschreiberverwalter Johann Matthias Wolters sollen wegen ihrer Unterschrift unter die fragliche Obligation zur Verantwortung gezogen werden. Zur Unterstreichung des Anspruchs auf die Unterpfänder dient zudem eine Quittungsliste für die Pachtzahlungen Welter (!) Glasmachers zu Langenich an Johann Müller 1712-1720. Anscheinend lenken die Damen von Fabri schließlich doch ein, unter Aufrechterhaltung ihres Entschädigungsanspruchs das Verfahren einzustellen, denn zum 30. Juli 1736 befiehlt der Appellationskommissar die Zusammenfassung (Rotulus) der Akten.

Jahr
1733 - 1736
Laufende Nummer
378
Herkunft
Beklagte(r): Erben Johann Müller (Appellaten)
Name / Kläger(in)
Kläger(in): Schwestern von Fabri (Appellantinnen)
Letztes Update
02.03.21, 18:53

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